Teilnahmebedingungen für das Küchengewinnspiel zur „OBI ALLES MACHBAR SHOW“
1. Veranstalter und Zweck
Veranstalter des Küchengewinnspiels zur „OBI ALLES MACHBAR SHOW“ ist die OBI Bau- und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH, Litfaßstraße 8, 1030 Wien, FN 135421 z, Handelsgericht Wien (nachfolgend „OBI“).
Im Rahmen des Gewinnspiels können Privatpersonen ihre eigene Problemküche per Foto oder Video vorstellen und sich für eine neue OBI-Küche bewerben. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Kontakt für Fragen zum Gewinnspiel: [email protected].
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Die eingereichte Küche muss sich in Österreich befinden und zum eigenen Haushalt der teilnehmenden Person gehören. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen von OBI und der an Organisation und Durchführung beteiligten Unternehmen, Jurymitglieder sowie jeweils im selben Haushalt lebende Angehörige. Pro Person und pro Küche ist nur eine Bewerbung zulässig; reicht eine Person mehrere unterschiedliche Bewerbungen ein, wird nur die zuerst vollständig abgeschlossene Bewerbung berücksichtigt.
Die teilnehmende Person muss berechtigt sein, die Küche einzureichen. Für die Umsetzung erforderliche Zustimmungen von Eigentümer:innen, Vermieter:innen oder anderen Berechtigten müssen rechtzeitig vorliegen. Eine Teilnahme setzt keinen Küchenkauf voraus. Die Registrierung für einen Newsletter ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Eine Registrierung bei heyOBI ist für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht erforderlich. Für die Einlösung des Coupons gemäß Abschnitt 7 gelten gesonderte Couponbedingungen.
3. Teilnahmezeitraum und Einreichung
Bewerbungen können vom 19. Oktober 2026 bis 1. November 2026, 23:59 Uhr (MEZ), ausschließlich über https://obi-kuechengewinnspiel.at/ eingereicht werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des vollständigen Teilnahmeabschlusses gemäß diesem Abschnitt. Später abgeschlossene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung erfolgt über das Teilnahmeformular. Einzureichen sind:
- Foto(s) oder Video(s), die die Küche und ihren Zustand zeigen. Technische Uploadgrenzen werden im Formular angezeigt.
- Eine kurze Beschreibung des Küchenproblems und der gewünschten Veränderung.
- Angaben zu Baujahr, Größe und Zustand der Küche. Bei unbekanntem Baujahr ist eine ungefähre beziehungsweise entsprechende Angabe möglich.
- Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Postleitzahl des Küchenstandorts.
- Die Bestätigung, diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Angabe einer Telefonnummer ist freiwillig; sie erleichtert die Kontaktaufnahme im Auswahlverfahren.
Ein Social-Media-Post, Kommentar oder eine Direktnachricht ersetzt keine Bewerbung. Eine professionelle Aufnahme oder ein öffentlicher Social-Media-Beitrag ist nicht erforderlich.
Nach Absenden des Formulars erhält die teilnehmende Person ein E-Mail mit dem der Eingang des Formulars bestätigt wird. Diese Bestätigung bedeutet noch keine Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit der Teilnahme.
4. Richtigkeit der Angaben und Ausschluss
Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Die eingereichten Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sein oder unzulässige personenbezogene Angaben enthalten. Erkennbare Dritte dürfen nur mit der erforderlichen Zustimmung gezeigt werden.
OBI kann Bewerbungen bei nachgewiesenen falschen Angaben, Manipulationen oder Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ausschließen. Wird ein solcher Verstoß erst nach der Gewinnerauswahl bekannt, kann der Gewinn aberkannt werden; es gilt dann Abschnitt 5 (Ersatzgewinnerperson).
Bloße technische Wiederholungen derselben Einreichung begründen keine zusätzlichen Gewinnchancen oder Couponberechtigungen. Für mehrere unterschiedliche Bewerbungen gilt Abschnitt 2.
5. Auswahl und Benachrichtigung
Die Gewinnerküche wird von einer Jury aus drei Personen unter allen zulässigen Bewerbungen ausgewählt. Die Jury bewertet nach folgenden Kriterien: (a) Ausmaß des dargestellten Küchenproblems und Veränderungsbedarf, (b) technische und organisatorische Umsetzbarkeit des Makeovers im Rahmen des Gewinns gemäß Abschnitt 6. Die engere Auswahl erfolgt bis 12. November 2026, die endgültige Auswahl bis 24. November 2026.
Offiziell verkündet wird die Gewinner:in am 28. November im OBI Markt.
Personen in der engeren Auswahl werden per E-Mail oder Telefon kontaktiert. Vor der endgültigen Auswahl können eine Besichtigung vor Ort, ein Aufmaß sowie der Nachweis der erforderlichen Zustimmungen (Abschnitt 2) notwendig sein; Termine werden einvernehmlich vereinbart. Eine Kontaktaufnahme im Rahmen der engeren Auswahl ist keine Gewinnzusage.
Die Gewinnerperson wird bis spätestens 4. Dezember 2026 per E-Mail benachrichtigt und muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 48 Stunden ab Zugang der Benachrichtigung bestätigen. Erfolgt keine fristgerechte Bestätigung, scheitert die Umsetzung aus Gründen, die in der Sphäre der Gewinnerperson liegen (z. B. fehlende Zustimmung der Vermieter:innen), oder wird die Bewerbung gemäß Abschnitt 4 ausgeschlossen, wählt die Jury nach denselben Kriterien eine Ersatzgewinnerperson aus.
6. Gewinn und Umsetzung
Zu gewinnen ist eine neue OBI-Küche einschließlich Planung durch die OBI-Küchenprofis im Gesamtwert von bis zu 20.000 Euro (inkl. USt, bewertet zu OBI-Verkaufspreisen). Im Gewinn enthalten sind: Küchenmöbel, Arbeitsplatte, Spüle und Armatur, Elektro-Einbaugeräte, Lieferung, Montage sowie Abbau und Entsorgung der bisherigen Küche. Nicht enthalten sind bauliche Arbeiten (z. B. Wand-, Elektro-, Wasser- oder Gasinstallationen), soweit sie nicht vorstehend ausdrücklich genannt sind.
Die Planung erfolgt gemeinsam mit der Gewinnerperson und berücksichtigt den Raum sowie die technisch umsetzbaren Wünsche innerhalb der Wertobergrenze. Ein nicht ausgeschöpfter Restwert wird weder ausbezahlt noch gutgeschrieben.
Eine Barablöse, ein Tausch oder eine Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Die Umsetzung erfolgt zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin. Erforderliche behördliche und privatrechtliche Zustimmungen holt die Gewinnerperson vor der Umsetzung ein; OBI stellt hierfür die Planunterlagen zur Verfügung. Sicherheitsrelevante Arbeiten werden ausschließlich durch befugte Fachbetriebe ausgeführt; eine Eigenleistung der Gewinnerperson ist nicht erforderlich.
Treten unvorhergesehene Umsetzungshindernisse auf, suchen OBI und die Gewinnerperson gemeinsam nach einer gleichwertigen Lösung. Für Mängel der gelieferten Küche und der Montage gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Zusätzlicher heyOBI-Coupon
Alle teilnahmeberechtigten Personen, die ihre Bewerbung gemäß Abschnitt 3 vollständig abgeschlossen haben, erhalten unabhängig von der Gewinnerauswahl per E-Mail einen individuellen heyOBI-Coupon über 30 % Rabatt für den Kauf einer Küche bei OBI. Der Coupon ist ein Dankeschön für die Teilnahme und kein Gewinn.
Der Coupon ist bis einschließlich 30. Juni 2027 gültig, nur einmal einlösbar und pro Person nur einmal erhältlich. Die Einlösung setzt eine Registrierung bei heyOBI voraus. Es gelten die Couponbedingungen unter diesem Link, insbesondere zu berechtigten Produkten und Leistungen, teilnehmenden Märkten bzw. Onlineshop, Mindestkaufwert, Rabattbasis, Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen und Übertragbarkeit. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Die Coupon-E-Mail ist Teil der Gewinnspielabwicklung; eine Newsletter-Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Coupon ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar und gilt nicht für bereits reduzierte Ware.
8. Eingereichte Inhalte, Veröffentlichung und Show-Aufnahmen
Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person OBI das nicht ausschließliche, unentgeltliche und auf die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels beschränkte Recht ein, die eingereichten Fotos, Videos und Texte zur Prüfung, Organisation und Auswahl zu nutzen und den daran beteiligten Dienstleistern (Abschnitt 9) zugänglich zu machen. Die teilnehmende Person bestätigt, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und von erkennbar abgebildeten Personen deren Zustimmung eingeholt zu haben.
Eine Veröffentlichung von Bewerbungen (z. B. auf obi.at, auf Social-Media-Kanälen von OBI oder in der Show) erfolgt nur mit gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerrufbarer Zustimmung der teilnehmenden Person. Eine verweigerte Zustimmung hat keinen Einfluss auf die Auswahl oder den Erhalt des Coupons.
Die Umsetzung des Gewinns wird für die „OBI ALLES MACHBAR Show“ filmisch begleitet. Voraussetzung für den Gewinn ist die Bereitschaft der Gewinnerperson, an bis zu drei Drehtagen in ihrem Haushalt mitzuwirken und der Nutzung der dabei entstehenden Film-, Foto- und Tonaufnahmen wie folgt zuzustimmen: (a) Rechte: nicht ausschließliches, unentgeltliches Recht von OBI, die Aufnahmen ganz oder in Ausschnitten zu senden, zu veröffentlichen und zu bearbeiten, ohne die Gewinnerperson zu entstellen; (b) Kanäle: Websites und Social-Media-Kanäle von OBI, Newsletter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bildschirme in OBI-Märkten in Österreich]; (c) Dauer: neue Veröffentlichungen bis drei Jahre nach der Erstausstrahlung, bereits veröffentlichte Beiträge dürfen zeitlich unbegrenzt abrufbar bleiben. Die Wohnadresse der Gewinnerperson wird nicht veröffentlicht. Die Einzelheiten werden innerhalb dieser Eckpunkte in einer gesonderten Mitwirkungs- und Einverständnisvereinbarung mit der Gewinnerperson geregelt; weitergehende Verpflichtungen werden nicht verlangt. Ist die Gewinnerperson zur Mitwirkung nicht bereit, wählt die Jury gemäß Abschnitt 5 eine Ersatzgewinnerperson aus.
9. Datenschutz
Verantwortlicher ist die OBI Bau- und Heimwerkermärkte Systemzentrale GmbH, Litfaßstraße 8, 1030 Wien. Kontakt: [email protected].
Die im Formular erhobenen Daten und Medien werden für die Prüfung und Verwaltung der Bewerbungen, Kommunikation, Gewinnerauswahl und gegebenenfalls Gewinnumsetzung verarbeitet. Zusätzlich werden die erforderlichen Daten für die individuelle Couponzuordnung, Zustellung und Einlöseverwaltung verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels einschließlich Gewinnumsetzung sowie Zusendung und Verwaltung des Coupons ist die Erfüllung des durch die Teilnahme begründeten Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Veröffentlichungen und Show-Aufnahmen erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Eine Nutzung der Daten für Werbezwecke (z. B. Newsletter) erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung; die Teilnahme ist davon nicht abhängig.
Zur Abwicklung setzt OBI folgende Dienstleister als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) ein: Digiknall GmbH, Wunderbare M&N GmbH. Eine Weitergabe an Medienpartner (z. B. kronehit) erfolgt nicht. Eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt. Für die Lieferung und Montage des Gewinns werden die erforderlichen Daten an die beauftragten Montagepartner weitergegeben.
Bewerbungsdaten und -medien nicht ausgewählter Personen werden sechs Monate nach Ende des Teilnahmezeitraums gelöscht. Die für den Coupon erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Couponcode) werden getrennt davon bis drei Monate nach Ablauf der Couponlaufzeit gespeichert. Daten der Gewinnerperson werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und Aufbewahrungsfristen (insbesondere sieben Jahre nach § 132 BAO) gespeichert.
Betroffenen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Rechte auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3) und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) zu; in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von OBI unter www.obi.at/datenschutz.
10. Haftung, Änderungen und Schlussbestimmungen
OBI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet OBI nicht; dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden aus der Lieferung und Montage des Gewinns.
OBI kann das Gewinnspiel aus wichtigem Grund unterbrechen oder vorzeitig beenden, insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationsverdacht oder rechtlichen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung verhindern. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten nur für künftige Teilnahmen, es sei denn, sie wirken sich für bereits Teilnehmende ausschließlich vorteilhaft aus; sie werden auf der Landingpage bekanntgegeben. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Jury entscheidet nach den in Abschnitt 5 genannten Kriterien nach eigenem Ermessen; ein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung oder Auswahl besteht nicht.
Stand: Oktober 2026